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   OLG Frankfurt, 07.07.2017 - 7 W 17/17   

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https://dejure.org/2017,66439
OLG Frankfurt, 07.07.2017 - 7 W 17/17 (https://dejure.org/2017,66439)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 07.07.2017 - 7 W 17/17 (https://dejure.org/2017,66439)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 07. Juli 2017 - 7 W 17/17 (https://dejure.org/2017,66439)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 406

  • rechtsportal.de

    ZPO § 406 Abs. 1 S. 1; ZPO § 46 Abs. 2
    Besorgnis der Befangenheit des gerichtlich bestellten Sachverständigen im Prozess betreffend die Abrechnung ärztlicher Honorare

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht PDF, S. 79 (Kurzinformation)

    Privatbehandlung/Private Krankenversicherung/Beihilfe | Private Krankenversicherung | Sachverständiger zu einer Abrechnungsfrage | Befangenheit wegen Selbstabrechnung II

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 10.01.2017 - VI ZB 31/16

    Ablehnung eines Sachverständigen: Erstellung eines entgeltlichen Privatgutachtens

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.07.2017 - 7 W 17/17
    Die Möglichkeit eines Konflikts des Sachverständigen zwischen Rücksichtnahme auf seine eigene Abrechnungspraxis und dem Vertragsverhältnis zu seinen eigenen Patienten und der Pflicht zu einer objektiven Gutachtenerstattung im Auftrag des Gericht ist geeignet, das Vertrauen des Ablehnenden in eine unvoreingenommene Gutachtenerstattung zu beeinträchtigen (so auch OLG Köln, Urteil vom 11.03.1999 - 5 W 16/99 - RuS 1999, S. 438 f.; siehe auch BGH, Beschluss vom 10.01.2017 - VI ZB 31/16 -DS 2017, S. 63).
  • OLG Köln, 11.03.1999 - 5 W 16/99
    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.07.2017 - 7 W 17/17
    Die Möglichkeit eines Konflikts des Sachverständigen zwischen Rücksichtnahme auf seine eigene Abrechnungspraxis und dem Vertragsverhältnis zu seinen eigenen Patienten und der Pflicht zu einer objektiven Gutachtenerstattung im Auftrag des Gericht ist geeignet, das Vertrauen des Ablehnenden in eine unvoreingenommene Gutachtenerstattung zu beeinträchtigen (so auch OLG Köln, Urteil vom 11.03.1999 - 5 W 16/99 - RuS 1999, S. 438 f.; siehe auch BGH, Beschluss vom 10.01.2017 - VI ZB 31/16 -DS 2017, S. 63).
  • OLG München, 30.08.2018 - 25 W 937/18

    Die Besorgnis der Befangenheit eines ärztlichen Sachverständigen bei der Frage

    Der Beklagte hat mit Schriftsatz vom 08.05.2018 (Bl. 72/74 d.A.) unter Berufung auf Beschlüsse des OLG Frankfurt am Main vom 07.07.2017, Az. 7 W 17/17, und des OLG Hamm vom 28.04.2017, Az. I-29 W 9/17 (beide Anlage B 22), Befangenheitsantrag gegen den Sachverständigen gestellt, begründet im Wesentlichen damit, dass der Sachverständige selbst bereits IMRT-Leistungen für andere Versicherungsnehmer der Beklagten erbracht und nach der betreffenden Analogziffer abgerechnet habe, und der Beklagte diese Rechnungen entsprechend den Einwendungen im hiesigen Prozess diesen Versicherungsnehmern nur gekürzt erstattet habe.
  • OLG Frankfurt, 27.03.2018 - 14 W 15/18

    Ablehnung Sachverständiger wegen Interessenskonflikt durch Erstattung

    Die Möglichkeit eines solchen Interessenkonflikts rechtfertigt nach Auffassung des Senats aus Sicht einer vernünftigen Partei Zweifel an der Unvoreingenommenheit des Sachverständigen unabhängig davon, dass - anders als in den Entscheidungen des Oberlandesgerichts Frankfurt (Beschluss vom 7.7.2017 - 7 W 17/17 -) und des Oberlandesgerichts Hamm (Beschluss vom 28.4.2017 - 29 W 9/17) - eine gerichtliche Auseinandersetzung des von der Abrechnung des Sachverständigen betroffenen Versicherungsnehmers mit dem Beklagten (noch) nicht eingeleitet worden ist.
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